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BAUSPARVERTRAG fuer SEHER
-- AUSBAUVERTRAG --
MorgenGrauen-Bank, 'Die Bank in Ihrem Ruecken'
Art. 1 (Gegenstand des Vertrages): Gegenstand dieses Vertrages
ist die verzinsliche Ansparung von Erfahrungswerten zum Zwecke
des Ausbaues der Wohnstaette des unterzeichnenden Sehers. Eine
vorzeitige Auszahlung (d.h. vor Ablauf des Vertrages) ist nicht
vorgesehen. Zum Ausbau der Wohnstaette s.u.Art. 3, zur Laufzeit
s.u. Art. 4 Abs.2, zur Erfuellung des Vertrages s.u. Art. 6.
Art. 2 (Parteien): Parteien dieses Vertrages sind die
MorgenGrauen-Bank auf der einen Seite (im folgenden Bank genannt)
und Sie, der unterzeichnende Seher auf der anderen Seite (im
folgenden Seher genannt). Gemaess unserer Unternehmensphilosophie
sind Bank und Seher bei diesem Rechtsgeschaeft gleichberechtigte
Partner.
Art. 3 (Ausbau der Wohnstaette): Als Ausbau der Wohnstaette i.S.
dieses Vertrages gilt der MorgenGrauen-Seher-Einheitsraum
(MIN-Norm 15648), welcher jedoch beschraenkt modifizierbar ist.
Zu den moeglichen Modifikationen s.u. Anhang A. Zum Volumen und
dem Zinsertrag des Bausparvertrages s.u. Art. 4 Abs.1 und Abs.3.
Art. 4 (Finanzierung): Abs.1 (Kapitalvolumen) Das Volumen des
Vertrages ist variabel. Es belaeuft sich bei Option A (s. Abs.2)
auf 1017600, und bei Option B (s.Abs.2) auf 848000 MorgenGrauen-
Erfahrungspunkte (EP). In diesen Betrag eingeschlossen sind
sowohl Ihre zu leistenden Zahlungen als auch der erwirtschaftete
Zinsertrag.
Abs.2 (Ratenzahlung/Laufzeit) Die Bank bietet Ihnen zwei
unterschiedliche Moeglichkeiten der Finanzierung:
Option A: DER SANFTE WEG ZUM AUSBAU Bei einer Ratenhoehe
von 80000 EP innerhalb von jeweils 4 Online-Stunden und einer
Ratenanzahl von 12 betraegt die Gesamtlaufzeit des Vertrages
48 Online-Stunden.
Option B: DER SCHNELLE WEG ZUM AUSBAU Bei einer Ratenhoehe
von 80000 EP innerhalb von jeweils 2 Online-Stunden und einer
Ratenanzahl von 10 betraegt die Gesamtlaufzeit des Vertrages
20 Online-Stunden.
Die Laufzeit beginnt mit dem Inkrafttreten des Vertrages und
endet mit dem Einbau des Ausbaus. Bei Saumnis des Sehers sind
sind die Bestimmungen des Art. 4 Abs.5 anzuwenden.
Der Vertrag wird mit der Unterschrift des jeweiligen Sehers
wirksam. Zu den Bestimmungen ueber die Unterschrift wird auf
Art. 5 verwiesen.
Abs.3 (Zinsertrag) Der Zinssatz belaeuft sich auf 6,00%. Die
Zinsen werden mit Einzahlung des letzten Erfahrungspunktes be-
rechnet. Hieraus ergibt sich ein Zinsertrag von genau 57600 EP
bei Option A und 48000 bei Option B.
Abs.4 (Einzahlung) Die Bank bietet Ihnen eine bisher nie
dagewesene finanzielle Flexibilitaet mit dem MG MASTER-BLOCK.
Auch bei unvorhergesehenen und spontanen Raubzuegen koennen Sie
sich jederzeit Erfahrungspunkte gutschreiben lassen. Sie tragen
nur Ihren Block wie ein uebliches Amulett und waehrend des
Kampfes oder auch beim Loesen einer Quest wird ihnen ein Teil
der Erfahrungspunkte gutgeschrieben (bis zur Ratenhoechst-
grenze). Bareinzahlung der Raten ist nicht moeglich.
Abs.5 (Saeumniss) Saeumniss i.S. dieses Vertrages besteht immer
dann, wenn der Unterzeichnende den in Art.3 Abs.2 genannten
Mindestratenzeitraum ueberschreitet. Dabei wird zunaechst eine
Vertragsstrafe in Hoehe von 60% der Rate faellig. Wird darauf
die Strafe nicht innerhalb von 2 Online-Stunden (bei Option A)
oder 1 Online-Stunde (bei Option B) waehrend der natuerlich
weiterlaufenden, normalen Ratenzahlungsfrist beglichen, gilt
der Vertrag ex nunc als hinfaellig. Bei Hinfaelligkeit des
Vertrags wird das bisher eingezahlte Kapital von der Bank
einbehalten.
Art. 5 (Unterschrift): Als gueltige Unterschrift wird nur ein
individuelles Zeichen auf dem dafuer vorgesehenen Platz am
unteren, rechten Rand der letzten Seite dieses Vertrages
zugelassen (MIN-Norm 32454). Zur Sicherung der Authentizitaet des
Dokuments ist die Unterschrift weiterhin mit Herzblut zu leisten.
Als Schreibutensil werden sowohl eine Feder als auch ein Skalpell
von der Bank zur Verfuegung gestellt. Die Unterschrift kann nur
in Anwesenheit eines autorisierten Angestellten unseres Hauses
geleistet werden.
Art. 6 (Erfuellung des Vertrages): Bei Erfuellung des Vertrages
lt. den o.a. Art. wird bei Vorlage des Vertrages an der dafuer
eingerichteten Stelle der Ausbau der Heimstatt des Sehers durch
unseren Ausbauservice nach MIN-Norm 20815 unverzueglich
vorgenommen. Dem Seher entstehen hierdurch keine weiteren
Verpflichtungen.
Art. 7 (Ansprueche des Kunden) Fuer etwaige Schaeden am Leser
dieses Vertrages uebernimmt die Bank keine Haftung, da sie
ausschliesslich auf fehlerhaftes Lesen oder Missbrauch
zurueckzufuehren sind. Ansonsten garantiert die Bank, dass sich
der Vertrag im wesentlichen (und nicht etwa komplett) an die
derzeitig gueltigen Regeln der deutschen Grammatik,
Orthographie, und Stilistik (und nicht etwa an die Regeln des
gesunden Menschenverstandes) haelt. Bezueglich aller unklaren
Begriffe in den o.a. Art., welche sich auf bankinterne Ablaeufe
beziehen, haben Sie das Recht, die in der Bank aushaengenden AGB
zu lesen. Unsere freundlichen geschulten Mitarbeiter werden
sicherlich gerne auf die wenigen noch offenen Fragen eingehen.
In jedem Fall gilt das Recht einer von uns im Schadensfall zu
benennenden Region.
Wir danken Ihnen fuer das entgegengebrachte Vertrauen
i.A.
Aufsichtsratsvorschwitzender Dr. fac. ju. Beldin
Oberjurisdiktionsschrat Dr. hcl. Olim
------------------------------
(Unterschrift von ***********)
Anhang A (Auszug aus den Beschluessen der MG-Normenkonferenz)
"Modifikation:"
[...]
Der Ausbau wird in einheitlicher Groesse und Ausstattung
angeliefert (MIN-Norm 15648). Der Einbau des Ausbaus ist
jedoch nur und ausschliesslich gestattet in einem
MorgenGrauen-Seher-Einheitshaus (MIN-Norm 15648). Um etwaigem
Missbrauch vorzubeugen, hat der Einbau des Ausbaus nur durch
geschultes Fachpersonal zu erfolgen. [...]
Dem Besitzer ist es erlaubt im Inneren gewisse, individuelle
Merkmale einzubringen.
Anhang B (Lieferbestimmung der Gesellschaft fuer gemeinnuetzigen
Wohnungsbau m.b.H.)
[...]
IV. Garantie
Die GfgWbmbH uebernimmt keine Garantie fuer das uneingeschraenkte
Funktionieren des Morgengrauen-Seher-Einheitsraumes (MIN-Norm
15648) bei der Auslieferung. Fehler im, sowie am Raum sind nach
dem derzeitigen Stand der Bautechnik unvermeidlich und fuehren
nicht zu Ersatzanspruechen. Fuer etwaige Schaeden am
MorgenGrauen-Seher-Einheitsraum (MIN-Norm 15648) nach dessen
Einbau uebernimmt die GfgWbmbH keine Haftung, da sie
ausschliesslich auf fehlerhaftes Bewohnen oder Missbrauch
zurueckzufuehren sind.