Regeln fuer Artillerie-Objekte
==============================

1. Definition von Artillerie
----------------------------

Unter dem Begriff "Artillerie" fasst man alle Objekte zusammen, die
zusaetzlich zu den vorhandenen Gildenfaehigkeiten durch ein vom
Spieler initiiertes Kommando direkt Schaden an einem oder mehreren
Gegnern verursachen.

Waffen und Ruestungen, welche per Kommando Schaden verursachen (z. B.
Eisstab, Ring vom Schlammdrachen), fallen unter diese
Definition. Waffen und Ruestungen, die "von sich aus" (ueblicherweise
per Hit-/DefendFunc) Schaden verursachen (z. B. Todesdrachenpanzer,
Goblinring), fallen nicht unter diese Definition, sind aber natuerlich
nach wie vor genehmigungspflichtig.

2. Basisanforderungen
---------------------
 
Solche Artillerie muss folgenden Anforderungen genuegen:

 a. Artillerie _muss_ P_ATTACK_BUSY beachten (setzen/abfragen).
 b. Artillerie _muss_ bei Verwendung Konzentrationspunkte 
    verbrauchen.
 c. Artillerie darf nicht (bzw. nur begrenzt) gehortet werden
    koennen.
 d. Artillerie darf bei Paralyse nicht angewendet werden koennen
    (P_DISABLE_ATTACK).
 e. Artillerie muss durch Setzen der Property P_IS_ARTILLERY 
    gekennzeichnet sein. 
 f. Artillerie, die Munition benutzt oder selbst Munition ist (wie z.B.
    Wurfsterne), muss das Unitobjekt und den dortigen Mechanismus zum
    Zerfall von Objekten nutzen. Dabei sind P_UNIT_DECAY_INTERVAL und
    P_UNIT_DECAY_QUOTA so zu setzen, dass die Munition eine Halbwertszeit
    zwischen 5 und 10  Tagen hat, der ihrer Verfuegbarkeit angemessen
    ist. Dies laesst sich durch geeignetes Einstellen des
    Prozentsatzes und/oder der Resetzeit erreichen.

    Beispiele:
    Setzt man p=1% Zerfall pro Reset an, dann muss der Reset
    fuer eine Halbwertszeit von 5 Tagen dann 
    t=ln(0.5)/ln(0,99)*5*24*3600 s dauern, das sind 6224 s.

    Moechte man lieber den normalen Reset, der im Mittel 45 min, d.h. 160
    Resets in 5 Tagen betraegt, so erhaelt man folgenden Prozentsatz:
    p = 1-0,5^(1/160) d.h. ca. 0,43%.
 g. Artillerie ist immer genehmigungspflichtig.

Details werden fallweise entschieden.


3. Inkraftreten
---------------

Diese Regeln treten am 5. August 2003 in Kraft.
Revision am 5. April 2008
Revision am 7. April 2011
Revision am 24. August 2011

--------------------------------------------------------------------------
Letzte Aenderung: Mi, 24.8. 2011 von Humni
